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Steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen bedarf dringend einer gesetzlichen Regelung

in: FuS 2/2017, S. 71-73.

Die Sanierung eines Unternehmens ist häufig mit einem ganzen oder teilweisen Erlass von Schulden seitens der Gläubiger verbunden. Der daraus resultierende Gewinn des Unternehmens („Sanierungsgewinn“) unterliegt nach Verrechnung mit vorhandenen Verlustvorträgen grundsätzlich der Ertragsteuer. Solche potentiellen Steuerlasten könnten die Sanierung gefährden. […]

Beitrag "Besteuerung Sanierungsgewinne"