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Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Summe der jährlichen Lohnsummen

in: FuS 2/2022, S. 73-74.

Kommentierung § 13a Abs. 3 Satz 5 ErbStG, Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautender Ländererlass v. 30. Dezember 2021

Das ErbStG knüpft die Gewährung von Verschonungsabschlägen für die schenkweise oder erbfallbedingte Übertragung von erbschaftsteuerlich begünstigtem Betriebsvermögen iSd § 13b Abs. 2 ErbStG zum einen an bestimmte Behaltensfristen für den Unternehmensnachfolger (5 bzw. 7 Jahre) und zum anderen an die Aufrechterhaltung der von dem übertragenen Betrieb in der Zeit vor der Unternehmensübertragung gezahlten Lohnsumme (sog. Lohnsummenregelung). […]