Der Referentenentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuergesetzes – alles andere als „minimalinvasiv“
in: FuS 4/2015, S. 145-150
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.06.2015 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuergesetzes an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 17.12.2014 vorgelegt (nachfolgend kurz ErbStRG). Bereits das zuvor vom BMF veröffentliche Eckpunktepapier hat nicht nur innerhalb der Politik, sondern auch zwischen Politik und Familienunternehmen einen heftigen Disput über den richtigen Weg zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausgelöst. In diesem Beitrag wollen wir wesentliche Kritikpunkte an dem nun vorliegenden Gesetzentwurf sowie die zentralen Forderungen nach Nachbesserungen aus praktischer Sicht in der gebotenen Kürze darstellen.
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