Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs oder (Teil-)Mitunternehmeranteils
Die Übertragung eines Einzelunternehmens oder Personengesellschaftsanteils auf die nachfolgende Generation ist ein zentraler Schritt für die Regelung der Unternehmensnachfolge und für die Sicherung des Lebenswerks eines Unternehmers. Das Steuerrecht spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Das Schenkungsteuerrecht gewährt erhebliche Vergünstigungen bei der Übertragung von Unternehmensvermögen. Aber auch ertragsteuerlich ist ein steuerneutraler Übergang möglich. Das Einkommensteuerrecht enthält hierfür mit § 6 Abs. 3 EStG eine sehr grundlegende Rechtsnorm, die es ermöglicht, eine Unternehmensnachfolge ertragsteuerneutral auszugestalten. Allerdings enthält diese Rechtsnorm auch einige Restriktionen, die die Gestaltung der Unternehmensnachfolge erheblich beeinflussen. Gerade jüngst hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil zu § 6 Abs. 3 EStG Stellung genommen und Gestaltungen als zulässig erachtet, die die Unternehmensnachfolge erheblich erleichtern können. Vor diesem Hintergrund vermittelt der nachfolgende Beitrag einen grundlegenden Überblick über die ertragsteuerlichen Aspekte einer unentgeltlichen Übertragung eines Einzelunternehmens bzw. eines Anteils an einer Personengesellschaft und nimmt zu aktuellen Urteilen des Bundesfinanzhofs Stellung.
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