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Erfahrungshintergrund

Unser Büro wurde im Jahre 1929 von Rechtsanwalt Dr. Conrad Böttcher gegründet. Von Anfang an lag der Schwerpunkt auf der Beratung von Familienunternehmen in gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen, insbesondere der Unternehmensnachfolge.

Noch heute bestehen Kontakte zu Mandanten und Familienunternehmen aus der Gründerzeit der Kanzlei. Unsere Beratung ist daher von einem langjährig aufgebauten Erfahrungswissen und von der intimen Kenntnis der Spezifika und der Probleme eignergeführter Familienunternehmen geprägt.