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Der Erbschaftsteuerkompromiss. Erklärung und Handlungsempfehlungen

in: FuS 4/2016, S. 131-137.

Der von den Koalitionsparteien im Juni 2016 ausgehandelte Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG wurde zwar am 24. Juni 2016 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat allerdings am 8. Juli 2016 seine Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuss angerufen. Der folgende Beitrag vermittelt einen ersten Überblick über die wesentlichen Eckpunkte des Reformkonzepts und deren Bewertung. Aufgezeigt werden ferner Nachbesserungswünsche an den Gesetzgeber, die einem praxisgerechten und systematischen Gesetzesvollzug dienen. Dargestellt werden auch die in den Bundesrat eingebrachten Änderungsanträge, die im Vermittlungsverfahren möglicherweise zu Anpassungen des Gesetzentwurfes führen werden. Vor dem Hintergrund der unsicheren Rechtsentwicklung werden Handlungsempfehlungen für die Unternehmensnachfolge gegeben.

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