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Kanzler

Die Einheitsgesellschaft nach Inkrafttreten des MoPeG

In: FuS 6/2024, S. 233-235.

Hinweise aus der Rechtspraxis

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Dieses war bereits am 24. Juni 2021 durch den Bundestag verabschiedet worden und stellt die größte und grundlegendste Änderung des Personengesellschaftsrechts seit der Existenz von BGB und HGB dar. Dem MoPeG lag die gesetzgeberische Intention zugrunde, das in Teilen noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Personengesellschaftsrecht an die Erfordernisse des modernen Wirtschaftslebens anzupassen. Insbesondere ging es darum, eine Angleichung des kodifizierten Rechts an die von Rechtsprechung, Literatur und Kautelarpraxis geschaffene Rechtswirklichkeit zu erreichen. Im Zuge dessen hat der Gesetzgeber mit § 170 Abs. 2 HGB nun eine Rechtsnorm geschaffen, welche erstmals die in der Praxis weitverbreitete Einheitsgesellschaft in den Blick nimmt. Der Beitrag beleuchtet jene Neuregelung und zeigt die gleichwohl weiterhin in der Rechtspraxis bestehenden Schwierigkeiten im Umgang mit Einheitsgesellschaften auf. […]

Beitrag "Einheitsgesellschaft"