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Seemann

Erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen gemäß § 13a f. ErbStG (Kommentierung BFH, Urteil vom 11.06.2013, II R 4/12, und BFH, Urteil vom 16.05.2013, II R 5/12)

in: FuS 5/2013, S. 201-203.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist bei der Übertragung von Anteilen an Familienunternehmen durch Schenkung oder von Todes wegen ein wesentlicher Liquiditäts- und Kostenfaktor. Die Beanspruchung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung für Betriebsvermögen (derzeit 85%ige bzw. auf Antrag 100%ige Freistellung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer) ist daher von großer Bedeutung. Der Bundesfinanzhof hat sich in zwei Urteilen mit den Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Begünstigung für Betriebsvermögen befasst.

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