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Neckenich

Gesetzeslücke ermöglicht laut Finanzgericht schenkungsteuerfreie Wertverschiebung

in: FuS 5/2023, S. 196-198.

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) steht aufgrund ihrer hybriden Struktur wiederholt im Fokus schenkungsteuerlicher Diskussionen. Nachdem das FG Rheinland-Pfalz einer steuerlichen Gestaltung unter Einbindung einer KGaA zur Reduktion der Verwaltungsvermögensquote eine Absage erteilt hatte,1 lag dem FG Hamburg nunmehr die Frage der schenkungsteuerlichen Behandlung einer disquotalen Einlage in einer KGaA zur Entscheidung vor. Das FG Hamburg kommt zu dem Ergebnis, dass in der disquotalen Einlage des Kommanditaktionärs keine schenkungsteuerbare Zuwendung an den persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) liegt. Das Gericht legt damit eine Gesetzeslücke offen, die eine schenkungsteuerfreie Wertverschiebung ermöglicht. Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision eingelegt, die gegenwärtig beim BFH anhängig ist. […]

Beitrag "Schenkungsteuerfreie Wertverschiebung"