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Metz

Kein Verwaltungsvermögen bei beabsichtigter Nutzungsüberlassung

In: FuS 2/2025, S. 72-74.

FG Münster stärkt das Stichtagsprinzip für Grundstücke im Zustand der Bebauung.

Auf eine zum Stichtag beabsichtigte zukünftige Nutzungsüberlassung eines Grundstücks an Dritte kommt es nicht an. Dies ergibt die Auslegung der Norm ausgehend vom Wortlaut unter Berücksichtigung der Gesetzessystematik und des Normzwecks.

Beitrag "Verwaltungsvermögen Stichtagsprinzip"