Stiftungen von Familienunternehmen nach der Stiftungsrechtsreform
in: FuS 1/2022, S. 18-23.
Vereinheitlichung der Regelungen und Einführung eines bundesweiten elektronischen Stiftungsregisters
Der Gesetzgeber hat am 16. Juli 2021 eine umfassende Reform des Stiftungsrechts verabschiedet, die am 1. Juli 2023 in Kraft treten und auch für bereits bestehende Stiftungen gelten wird. wesentliche Anliegen der Reform sind die Beseitigung des bisherigen Nebeneinanders von bundes- und landesrechtlichen Regelungen mit Vereinheitlichung des Stiftungszivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch und die Einführung eines bundesweiten elektronischen Stiftungsregisters. […]
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