Unternehmer unter Generalverdacht
in: Der Betrieb 51-52/2018, S. M26-M27.
Eingriffe in Datenschutz sind unverhältnismäßig
Unternehmen und ihre Gesellschafter müssen immer mehr Daten öffentlich
preisgeben. Dabei findet der Datenschutz unzureichende Beachtung. Es ist Zeit,
dass der Gesetzgeber die ungezügelten Offenlegungspflichten überdenkt.