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Kögel
Seemann

Vielseitig einsetzbar. Die Verbrauchsstiftung

in: Die News 7-8/2018, S. 36-37.

Die Stiftung ist als Rechtsform sehr unflexibel, da sie ihr Grundstockvermögen erhalten muss und nur in Ausnahmefällen wieder aufgelöst werden kann. Es gibt aber eine Ausnahme: die Verbrauchsstiftung.