Volljährig Adoptierter als Kind des Erblassers i.S. einer qualifizierten Nachfolgeklausel
in: FuS 2/2013, S. 75-76.
Bei der Gestaltung der Erbfolge in Personengesellschaften ist es in rechtlicher Hinsicht unerlässlich, die erbrechtliche Verfügung mit den gesellschaftsrechtlichen Vorgabenabzustimmen, um Komplikationen bei einer erbrechtlichen Übertragung von Gesellschaftsanteilen zu vermeiden. Die gesetzlichen Regelungen zur Nachfolge in Personengesellschaften entsprechen in Familienunternehmen in der Regel nicht der typischen Interessenlage der Gesellschafter. Sie spielen in der Praxis daher meist nur eine subsidiäre Rolle und werden durch entsprechende gesellschaftsvertragliche Regelungen ergänzt oder ersetzt.
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