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Wiedemann
Breyer
Matenaer

Vorwegabschlag für Familienunternehmen

in: FuS 1/2018, S. 4-9; FuS 2/2018, S.40-42; FuS 3/2018, S. 88-91.

Die Änderungen nach dem neuen Erbschaftsteuerrecht

Der Beitrag erläutert die neuen Regelungen des § 13a Abs. 9 ErbStG (Abschnitt II.). Des Weiteren zeigen wir auf, wie die gesetzlichen Vorgaben im Gesellschaftsvertrag und der gelebten Praxis umgesetzt werden können (Abschnitt III.). Sodann erörtern wir, in welchen Fällen es sich im Rahmen der Nachfolgeplanung empfehlen kann, die Voraussetzungen für § 13a Abs. 9 ErbStG zu schaffen (Abschnitt IV.). Abschließend haben wir Rechenbeispiele für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Abschnitt V.) dargestellt.

Teil 1, FuS 1/2018

Teil 2, FuS 2/2018

Teil 3, FuS 3/2018