Vorwegabschlag für Familienunternehmen
in: FuS 1/2018, S. 4-9; FuS 2/2018, S.40-42; FuS 3/2018, S. 88-91.
Die Änderungen nach dem neuen Erbschaftsteuerrecht
Der Beitrag erläutert die neuen Regelungen des § 13a Abs. 9 ErbStG (Abschnitt II.). Des Weiteren zeigen wir auf, wie die gesetzlichen Vorgaben im Gesellschaftsvertrag und der gelebten Praxis umgesetzt werden können (Abschnitt III.). Sodann erörtern wir, in welchen Fällen es sich im Rahmen der Nachfolgeplanung empfehlen kann, die Voraussetzungen für § 13a Abs. 9 ErbStG zu schaffen (Abschnitt IV.). Abschließend haben wir Rechenbeispiele für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Abschnitt V.) dargestellt.