Die ganzheitliche Beratung von Familienunternehmen beinhaltet die Anpassung von Unternehmensstruktur und Rechtsform an geänderte wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen. Insbesondere die Rechtsformentscheidung bedarf der fortlaufenden Überprüfung – auch im Hinblick auf eine bevorstehende Unternehmensnachfolge oder die Aufnahme neuer Gesellschafter.
In diesem Rahmen kommt auch der laufenden Überprüfung der Gesellschaftsverträge eine entscheidende Bedeutung zu. Oberste Priorität bei der Gestaltung hat für uns die Sicherung der Liquidität sowie die Vermeidung von Gesellschafterkonflikten – stets vor dem Hintergrund der Zielsetzung, das Gesamtvermögen der Unternehmerfamilie zu sichern und zu mehren.